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Fakten

Billy wird 30

By 7. Juni 2017November 30th, 2020No Comments

Fakten

Billy wird 30

13.09.2017

Seit 30 Jahren steht nun das schwedische Selbstaufbauregal Billy in unseren Häusern. Viele können sich ein Leben ohne Billy nicht vorstellen und viele kennen kein Leben ohne Billy. Und auch in der Welt der Technischen Kommunikation hat Ikea gemeinsam mit Billy, seinen Schwestern und Brüdern Spuren hinterlassen. Bleiben wir zunächst bei dem Regalsystem Billy. Zum einem kommt es mit einer Montageanleitung, die seit 30 Jahren fast unverändert ist daher und zum Anderen ist diese vollständig als sprach- und kulturneutrale Bildanleitung umgesetzt. Dies kommt praktisch einem Affront gegen alle (selbst) berufenen Experten in der Anwendung von Gesetzen und Normen der Branche gleich. Ich will das hier einfach so stehen lassen und bin auf Reaktionen gespannt.

Aber Ikea tat noch mehr für uns. Ikea gab der spröden Bezeichnung „§ 434 Abs. 2 Satz 2 BGB“ den Namen „Ikea-Klausel“. Nach diesem Paragraphen ist „Ein Sachmangel bei einer zur Montage bestimmten Sache auch gegeben, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.“ Praktisch ist diese Regelung ein Schutz des Verbrauchers. Nach der ist ein Produkt mangelhaft, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist und das Produkt so nicht montiert werden kann.

Insgesamt können wir nur sagen: Vielen Dank für die vielen schönen Stunden beim Aufbau von Regalen und beim Lesen von Gesetzen.