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Kennzeichnung nach GHS
14.04.2020
Alle Chemikalien unterliegen vor dem Inverkehrbringen grundsätzlich der Einstufungs- und Kennzeichnungspflicht. Indem gefährliche Stoffeigenschaften identifiziert und durch Gefahrensymbole gekennzeichnet werden, sollen Mensch und Umwelt beim Umgang mit Chemikalien vor nachteiligen Auswirkungen geschützt werden.
Weltweit gibt es jedoch sehr unterschiedliche Systeme zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. Es kann daher passieren, dass ein Stoff oder Stoffgemisch in einem Land als gefährlich eingestuft und behandelt wird und in einem anderen nicht.
Die UN hat mit dem sogenannten „Global Harmonisierten System“ (GHS), auf der Nachhaltigkeitskonferenz von 1992 in Rio de Janeiro, die Grundlagen zur Vereinheitlichung gelegt.
Ziel des GHS ist es ein weltweit einheitliches System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien zu schaffen. Überall wo das GHS eingeführt wird, sei es in China, den USA oder in Europa, werden Chemikalien in Zukunft nach einheitlichen Kriterien eingestuft und gekennzeichnet.
Die EU setzt dieses System mit Verordnung EG-1272/2008, der sogenannten CLP-Verordnung (Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures) um.
Die Einstufung der Chemikalien führt zu einer definierten Kennzeichnung auf dem Produkt.
Zur Kennzeichnung gehören nicht änderbar:
- Gefahrenpiktogramm
- Signalwort („Gefahr“ oder „Achtung“)
- Gefahrenhinweise (H-Sätze)
- Sicherheitshinweise (P-Sätze)
- Weitere Angaben, wie Produktname und Lieferant
Gefahrenpiktogramme zum Download
GHS-Gefahrenpiktogramme als CSL
Corel-Symbolbibliothek für Draw und DESIGNER ab Version X7 und
Corel Stylesheet CDSS zum effizienten Ändern der Objekteigenschaften.
Wenn Sie mit einer hören Corel-Version arbeiten,
dann öffnen Sie zunächst die CSL und speichern diese in der von Ihnen eingesetzten Corel-Version ab.
GHS-Gefahrenpiktogramm als SVG
GHS-Gefahrenpiktogramm als EPS
GHS-Gefahrenpiktogramm als PNG
GHS-Gefahrenpiktogramm als PDF